Emissionshandel, Luftreinhaltung

Emissionshandel

Der Handel mit Emissionsrechten ist seit dem Jahr 2005 ein zentrales Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik. Er umfasst im Wesentlichen große Anlagen zur Energieerzeugung und der energieintensiven Industrie und basiert auf der Idee des "Cap and Trade": Hierbei werden jeder teilnehmenden Anlage eine Obergrenze (Cap) für das Recht zum Ausstoß von Treibhausgasen vorgegeben und die entsprechende Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Möchte ein Anlagenbetreiber über sein vorgegebenes Cap hinaus emittieren, muss er von anderen Teilnehmern zusätzliche Emissionsrechte erwerben (Trade), die diese dank eigener erfolgreicher Maßnahmen zur Emissionsminderung nicht benötigen. Um die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen, wird das Cap über die Zeit kontinuierlich verringert, sodass die Gesamtzahl der zugeteilten Berechtigungen jedes Jahr sinkt und alle Teilnehmer die Emissionen ihrer Anlagen weiter reduzieren.

Die EU-rechtlichen Vorgaben zum Emissionshandel werden in Deutschland teilweise durch nationale Gesetze und Verordnungen wie das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Dagegen sind beispielsweise die Überwachung von Treibhausgasemissionen und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen seit 2012 direkt durch die EU Monitoring-Verordnung (MVO) geregelt.

Beim Emissionshandel nimmt Referat 21 vor allem Koordinierungsaufgaben für unser Bundesland wahr, insbesondere die Betreuung der sog. „Virtuellen Poststelle“ (VPS), die für die sichere Kommunikation zwischen allen Landesbehörden und dem Bund genutzt wird, beispielsweise in Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren nach dem TEHG. Auch werden hier zentral ein Kataster aller emissionshandelspflichtigen Anlagen in Rheinland-Pfalz und ein Register der zugehörigen Überwachungspläne gepflegt sowie Auswertungen für Landesbehörden oder Dritte erstellt. Daneben unterstützt Referat 21 das Klimaschutzministerium (MKUEM) landesintern durch die Geschäftsführung der rheinland-pfälzischen Arbeitsgruppe Emissionshandel und länderübergreifend durch die Mitarbeit in der AISV-Expertengruppe „Fachlicher Informationsaustausch Monitoring Leitlinien“, zusammen mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA) und mit den zuständigen Behörden der übrigen Bundesländer.

Luftreinhaltung

Ziel der Luftreinhaltung ist das Erreichen einer Luftqualität, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Die Luftqualität wird maßgeblich beeinflusst durch Schadstoffemissionen aus Industrie, Haushalten und Verkehr.

Grundlegende Voraussetzung für die erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ist die Kenntnis der Schadstoffemissionen in die Luft. Die Erfassung der Schadstoffemissionen in einer Datenbank, dem „Emissionskataster“ ist der Ausgangspunkt zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben und sonstiger umweltpolitischer Erfordernisse, beispielsweise:

  • Ermittlung der Verursacher von Luftverunreinigungen,
  • Ableitung von Maßnahmenplänen nach §47Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Erfolgskontrolle bei den umgesetzten Maßnahmen.

Im Emissionskataster für Industriebetriebe sind die Daten und Emissionen der Betriebe mit genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV) erfasst. Diese sind verpflichtet, für das jeweilige Bezugsjahr eine Emissionserklärung abzugeben (11. BImSchV).

Seit einigen Jahren besteht eine zusätzliche Verpflichtung zur Abgabe eines standortumfassenden Emissionsberichts für bestimmte Anlagentypen, wenn diese schadstoffspezifische Emissionsschwellenwerte überschreiten. Die Rechtsgrundlage dafür ist die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters, die durch die PRTR-Verordnung in nationales Recht umgesetzt wurde.

Zusätzlich besteht die Verpflichtung zur Abgabe von speziellen Emissionsberichten für Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) sowie für Anlagen Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV).

Das Referat 21 "Emissionshandel, Luftreinhaltung, Anlagensicherheit " koordiniert zentral für das Land Rheinland-Pfalz das bundeseinheitliche Erfassungsprogramm BUBE-Online.

Dies betrifft:

  • die Abgabe von Emissionserklärungen (11. BImSchV),
  • die Abgabe der Emissionsberichte für das Europäische Schadstoffemissionsregister (PRTR),
  • die Abgabe von Emissionsberichten gemäß der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. ImSchV) und der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV),
  • die Meldung verschiedener, jahresaktueller Stammdaten von Betrieben an den Bund für die Pflege eines zentralen Registers der EU (EU-Registry).

Dafür stellt das zuständige Fachreferat des Landesamtes die für die Berichtsabgabe erforderlichen Stammdaten sowie die Daten des vorhergehenden Emissionsberichts in BUBE-Online ein. Zusätzlich pflegt das Referat die programminternen Referenzlisten und die Nutzerverwaltung für Rheinland-Pfalz.

Das Landesamt für Umwelt unterstützt die Gewerbeaufsicht in vielen Bereichen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die fachliche Betreuung der verschiedenen Fachinformationssysteme der Gewerbeaufsicht für den Bereich Immissionsschutz.