Totfundmonitoring Wildkatze

drei jung Wildkatzen (Felis silvestris)

Die Wildkatze

Die Europäische Wildkatze hat ihren Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland und zählt auch aufgrund ihrer Gefährdung zu den Arten, für die Deutschland international eine besondere Verantwortung trägt. Das Vorkommen in Rheinland-Pfalz stellt den letzten größeren zusammenhängenden Bestand in Mitteleuropa dar.
 

Schutzstatus

International:
Die Wildkatze ist in Anhang A der EG-Verordnung NR. 338/ 97 von 1996 aufgeführt, welche gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels schützt, und ist somit eine streng geschützte Art. Außerdem unterliegt die Wildkatze der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) IV, welche "streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" aufführt und verbietet, die aufgeführten Arten zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen.

Des Weiteren fällt die Wildkatze unter Anhang II der Berner Konvention von 1979. Diese soll den Schutz empfindlicher und gefährdeter Arten einschließlich wandernder Arten und ihrer Lebensräume gewährleisten. Es ist verboten, die "geschützten Tiere" des Anhang II zu jagen, zu beunruhigen oder zu töten, ihre Brut- und Ruhestätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden und es darf kein Handel mit diesen Tieren getrieben werden.

National:
Die Wildkatze gehört gemäß §7 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten.

Zum Projekt

Die Wildkatze dient im Rahmen des rheinland-pfälzischen Leitartenkonzeptes als Leitart für den Lebensraum Wald. Aufgrund ihrer hohen Mobilität ist sie ein guter Indikator für Wildtierkorridore. Aus diesem Grund hat der BUND Rheinland-Pfalz im Auftrag des Umweltministeriums im Rahmen der AKTION GRÜN ein landesweites Totfundmonitoring für die Wildkatze aufgebaut und erprobt. Die Erprobungsphase wurde 2020 abgeschlossen. Den Bericht finden Sie hier.

Das Projekt wurde vom LfU als eine wertvolle Grundlage für das FFH-Monitoring eingestuft und als beispielhaft für die Integration eines Totfundmonitorings in die FFH-Berichtspflicht angesehen. Das Projekt wurde deshalb mit angepasstem Untersuchungsrahmen für 2,5 Jahre bis Mitte 2023 verlängert.

Projektträger: BUND Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.
Projektzeitraum: 2018 – vsl. Mitte 2023
Förderer: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM); fachliche Leitung Landesamt für Umwelt (LfU)

In der aktuellen Projektphase 2021 wird das Totfundmonitoring noch durch einen zweiten FFH-Monitoring Baustein ergänzt. Da das Merkmal "Populationsdichte" ausschließlich über Erhebungen mit der Lockstockmethode erfasst werden kann, werden zusätzlich zum Totfundmonitoring in den Jahren 2021/22 Lockstockuntersuchungen in Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Mit den gewonnenen Daten des Totfund-Monitorings in Kombination mit den Daten aus dem Lockstockmonitoring kann das Land die im Rahmen der FFH- Berichtspflicht geforderten Aussagen zum Erhaltungszustand der Wildkatze treffen.