Lärmkartierung

Auf der Seite umgebungslaerm.rlp.de sind Informationen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Im Kartendienst werden die Ergebnisse der landesweiten Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen in Rheinland-Pfalz außerhalb der Ballungsräume dargestellt.

Seit Ende des Jahres 2011 ist das Landesamt vom zuständigen Umweltministerium mit wichtigen koordinierenden Aufgaben bei der Durchführung der Umgebungslärmrichtlinie beauftragt. Es geht dabei darum, die von Verkehrsemissionen stark belästigten Anwohner zu erfassen und in einem öffentlichen Prozess Minderungsmöglichkeiten durch eine sogenannte "Lärmaktionsplanung" zu diskutieren.Zentrale Aufgaben unseres Hauses sind:

  • die Koordinierung der Lärmkartierung zur Unterstützung der rechtlich zuständigen Kommunen durch das Angebot, die Kartierung großflächig zentral durchzuführen,
  • die Annahme von fertiggestellten Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie die Weiterleitung an das Bundesumweltministerium,
  • die Veröffentlichung von Lärmkarten sowie
  • die Beratung von Städten und Gemeinden hinsichtlich der Lärmaktionsplanung, beispielsweise durch Klärung von Zweifelsfragen.

Sie erreichen die Ansprechpartner im LfU über die E-Mailadresse laermkartierung(at)lfu.rlp.de.

Erste landesweite Lärmaktionsplanung

Die wesentliche Aufgabe von Lärmaktionsplänen ist die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelastungen durch Umgebungslärm. Eine weitere Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Von zentraler Bedeutung ist die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen sowie die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung.

Die gesetzliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist der § 47d des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG). Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen.

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst daher die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan. Hierzu ist es notwendig, dass aufgezeigt wird, welche Lärmminderungsmaßnahmen der Pläne bislang umgesetzt oder verworfen wurden und welche weiteren Maßnahmen aktuell angedacht und geprüft werden.

Für die drei Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen wurde die Zuständigkeit nicht geändert, daher führen diese wie bisher die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz bietet Ihnen hier die Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform online an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen. Auf der Website https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/ erfahren Sie mehr.

Ausschnitt einer Lärmkarte der Autobahn A60

Ausschnitt einer Lärmkarte der Autobahn A60 im Bereich Ingelheim: Die farbigen Isophonenbänder stellen die verschiedenen Pegelklassen zwischen 55 und 75 dB(A) in 5-dB-Schritten LDEN (nach Tageszeit gewichteter Tag-Abend-Nacht-Mittelwert) dar. Pegelbereiche unter 55 dB(A) werden durch das braune Isophonenband wiedergegeben, über 75 dB(A) durch türkis. Die Gebäudeumrisse sind blau dargestellt, hellgrüne Linien kennzeichnen die berücksichtigen Lärmschutzwände.