Bekanntgabe von Messstellen nach § 29b BImSchG

Das Landesamt ist für die Bekanntgabe von Stellen mit Hauptsitz in Rheinland-Pfalz im Sinne von § 29b BImSchG und auf Grund des BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen zuständig. Die Bekanntgaben gelten bundesweit.

In der 41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung) sind die Anforderungen an die Messstellen sowie das Bekanntgabeverfahren geregelt, hier ist auch die Bekanntgabe von Stellen zur Überprüfung nichtstationär genutzter Messeinrichtungen gem. § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV integriert.

Der mögliche Bekanntgabeumfang richtet sich nach der Kompetenz und der Ausstattung der Stelle. Die Bekanntgabe erfolgt in der Internetdatenbank ReSyMeSa (Recherchesystem Messstellen Sachverständige). Dort steht auch das aktuelle Antragsformular als Download bereit, mit dem die Bekanntgabe beim LfU in Mainz beantragt werden kann.

Landesspezifische Regelungen die bei der Aufnahme der Messtätigkeit in Rheinland-Pfalz beachtet werden müssen, sind in ReSyMeSa unter der jeweiligen Rubrik „Länderspezifische Regelungen“ hinterlegt.