Einstufung von Abfällen

Abfälle die zur Entsorgung anstehen, müssen entsprechend bewertet werden. Sofern dazu eine chemische Untersuchung erforderlich ist, ist für eine repräsentative Analytik eine entsprechend qualifizierte Probenahme unerlässlich. 

Zur Einstufung von Abfällen wird die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) herangezogen. Unter der Abfalleinstufung wird die Zuordnung eines Abfalls zu einer Abfallbezeichnung mit einer sechsstelligen Abfallschlüsselnummer verstanden. In der Anlage zur AVV sind alle Abfallschlüsselnummern gelistet. Zur Wahl des "richtigen" Abfallschlüssels aus dem Gesamtkatalog schreibt die AVV eine herkunftsbezogene Vorgehensweise vor. Abfallarten, wie z. B. Filterstäube, können somit mehrfach im Katalog aufgeführt sein. Hier ist je nach Anfallstelle des Abfalls (z. B. Metallverarbeitung, Glasindustrie, Zementherstellung, Kraftwerk, Abfallverbrennungsanlage) das passende Unterkapitel (Gruppe) der AVV zu wählen.

Bei den Abfallschlüsseln gibt es drei Typen von Abfallarten, diese gliedern sich in: 

  • Gefährliche Abfälle: hierbei wird angenommen, dass die Abfälle eine oder mehrere gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 1 bis HP 15 (hazardous properties) des  Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie aufweisen; gefährliche Abfallarten sind mit einem Stern gekennzeichnet. 
  • Nicht gefährliche Abfälle: hierbei wird angenommen, dass sie keine der o. g. gefahrenrelevanten Eigenschaften besitzen 
  • Spiegeleinträge: hier gibt es jeweils einen gefährlichen sowie einen nicht gefährlichen Abfallschlüssel, es muss erst geprüft werden, ob die o. g.   gefahrenrelevanten Eigenschaften in dem Abfall vorliegen

Weitere Vorgaben zur Einstufung als gefährliche Abfälle regelt u. a. die EU POP-Verordnung (s. Nr. 2.2.3 der Anlage zur AVV), nationale Regelungen (Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen) und in Rheinland-Pfalz spezifische Vorgaben (z. B. Abgrenzung gefährlich / nicht gefährlicher Boden bzw. mineralischer Bauabfall;  Bewertung für PFAS-belastete Böden; Gleisschotterpapier). Im Landesamt für Umwelt werden Einzelfallbewertungen vorgenommen. Dabei findet eine enge Kooperation mit den anderen Behörden des Landes statt. Weitere Bewertungshilfen bietet das Informationsportal Abfallbewertung, welches fachlich aufbereitete Informationen zu einzelnen Abfallarten in sogenannten Abfallsteckbriefen bereitstellt.

Die Einstufung eines Abfalls hat Auswirkungen u. a. auf:

  • Überwachung von Abfalltransporten (Nachweisverfahren, Transportgenehmigung) 
  • landesspezifische Andienungspflichten 
  • Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen und Anlagenüberwachung