Anlagenkataster

Zur Übersicht der Gesamtzahl der Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, und zur Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union, ist es notwendig, die geforderten Daten in einer Datenbank vorzuhalten.

Dies wurde durch das S-II Modul „Störfall“ des Länderinformationssystems Anlagen (LIS-A) umgesetzt. LIS-A ist eine Kooperation aus mehreren Bundesländern, die gemeinsam diese Anwendung pflegen und weiterentwickeln, um Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen zu verwalten.

Im S-II Modul „Störfall“ können die Daten von Anlagen und Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, erfasst werden.

Für die regelmäßige EU-Berichtserstattung sind in der Datenbank folgende Datensätze enthalten:

  • Betriebe, die gemäß Art. 10 der Seveso-III-Richtlinie (§ 9 der Störfall-Verordnung) einen Sicherheitsbericht eingereicht haben (Betriebe der „oberen Klasse“),
  • Betriebe, deren Sicherheitsbericht von den zuständigen Behörden geprüft wurden,
  • Notfallpläne, interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne,
  • mögliche Dominoeffekte mit Nachbarbetrieben,
  • Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 14 der Seveso-III-Richtlinie bzw. § 8a der Störfall-Verordnung,
  • Verbote der Weiterführung,
  • Inspektionen der Betriebsbereiche der oberen und der unteren Klasse.

Folgende Informationen werden zusätzlich erhoben:

  • Aufschlüsselung der Betriebsbereiche nach Tätigkeiten gemäß der SPIRS Tätigkeiten - Liste bzw. gemäß dem NACE Code 
  • Statistische Aufschlüsselung der Verteilung der Information über Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Medium der Verteilung
    •  Broschüre
    • E-Mail
    • Flugblatt
    • Internet
    • SMS