Technischer Arbeitsschutz

Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ("Arbeitsschutzgesetz") ist die Grundlage zahlreicher Verordnungen, die auf die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den verschiedensten Bereichen der Arbeitswelt gerichtet sind.

Mit Hilfe der Arbeitsstätten-Verordnung, der Baustellenverordnung, der Lastenhandhabungsverordnung, der Bildschirmarbeitsplatzverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung soll das Ziel eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes erreicht werden. Ziel der Arbeitsstättenverordnung ist es zum Beispiel, bereits bei der Errichtung der Betriebsgebäude die Grundlagen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu legen.

In allen genannten Bereichen des Arbeitsschutzes gehört es zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

Das Referat 25 unterstützt dabei die Gewerbeaufsicht durch Beratung, durch Organisation von Dienstbesprechungen und Erfahrungsaustauschen und durch die Organisation landesweiter Projekte zur Information der Arbeitgeber und der Beschäftigten sowie zur Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Regelungen.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Ziel ihrer Zusammenarbeit ist die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern. Mehr Informationen finden Sie auf der GDA-Homepage.