Entsorgungsfachbetriebe

Abfallwirtschaftlich tätige Betriebe können durch Erwerb des Zertifikates "Entsorgungsfachbetrieb" dokumentieren, dass sie bei der Entsorgung von Abfällen einen durch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorgegebenen Mindeststandard einhalten.

Zertifizierbare Tätigkeiten sind das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen sowie das Handeln und Makeln mit Abfällen. Mit der Zertifizierung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten sind Erleichterungen im Nachweisverfahren verbunden und ggf. kann auf eine Erlaubnis für das Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln gefährlicher Abfälle (§ 54 KrWG) verzichtet werden.

Die Zertifizierung umfasst u. a. eine mindestens jährliche Überwachung mit einer Vor-Ort-Begehung und Überprüfung der Betriebsorganisation, der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, der technischen Ausstattung, der Dokumentation und des Versicherungsschutzes sowie der Zuverlässigkeit und Fachkunde des leitenden Personals. Dazu setzen die Zertifizierungsorganisationen unabhängige Sachverständige ein, die spätestens nach fünf Jahren einmal wechseln müssen.

Dazu muss der Entsorgungsbetrieb einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO) abschließen oder Mitglied einer Entsorgergemeinschaft (EG) werden. Im Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat sind u. a. für jede Betriebsstätte die zertifizierten Tätigkeiten und Abfallarten aufzuführen sowie die Gültigkeit (maximal 18 Monate) anzugeben. Aufbau und Inhalt des Zertifikats müssen genau dem Zertifikats-Vordruck in Anlage 3 der EfbV entsprechen. Weitere Hinweise zu den Regelungen der EfbV, u. a. zu Anforderungen an die Entsorgungsbetriebe und Zertifizierungsorganisationen sowie an die Inhalte des Zertifikats sind in der Vollzugshilfe Entsorgungsfachbetriebe zu finden.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Rheinland-Pfalz die zentrale Behörde für die Umsetzung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Das Landesamt ist unter anderem zuständig für die Überprüfung der Zertifizierungs­organisationen, die Durchführung des Benehmensverfahrens, die Zustimmung zu Überwachungsverträgen und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften. Wir prüfen insbesondere, ob die rechtlichen Vorgaben im Zertifizierungsverfahren eingehalten werden.

Ein neu erstelltes oder geändertes Zertifikat muss elektronisch über das Zertifizierer-Portal erfasst und zusammen mit dem Überwachungsbericht an das bundesweite Abfallüberwachungssystem ASYS übersandt werden. 

Die Entsorgungsfachbetriebezertifikate werden dann von der Zustimmungs- bzw. Anerkennungsbehörde in das öffentlich zugängliche Fachbetrieberegister eingestellt. Dort können zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sowie anerkannte Altfahrzeugverwerter (Annahme- bzw. Rücknahmestellen, Demontagebetriebe oder Schredderanlagen) nach verschiedenen Kriterien gesucht werden. Das Fachbetrieberegister enthält zusätzlich die von den zuständigen Behörden bekannt gegebenen Zertifizierungsorganisationen.

Informationen zum Zertifizierungsverfahren

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