Schienenverkehrslärm

Symbolbild Bahnlärm

Messstation für Schienenverkehrslärm in Oberwesel

Das Landesamt betreibt in unmittelbarer Nähe der Bahntrasse Mainz-Koblenz eine eigene Messstation zur Ermittlung des Schienenverkehrslärms.

Die Station wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (seit 2021 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) auf dem Gelände des Bauhofs in Oberwesel im Sommer 2010 eingerichtet. Sie erfasst kontinuierlich die Lärmpegel der Züge, die auf die Wohnbebauung entlang der Trasse einwirken.

Das Messmikrofon ist ca. 4 Meter über Schienenoberkante mit einem seitlichen Abstand zur Gleismitte von ca. 4,70 Meter an der Fassade des Städtischen Bauhofes angebracht. Somit ist eine möglichst geringe Beeinflussung durch bahnfremde Geräusche gegeben.

Die bisher gemessenen Werte bestätigen den signifikanten Messstandort. Die gemessenen Gesamtpegel, die den gesamten Lärm (Straßenverkehr, Schiffsverkehr auf dem Rhein, Fluglärm, allgemeiner Umweltlärm) erfassen, liegen geringfügig über dem Pegel aus dem Zugverkehr. Somit ist belegt, dass am Messort die Bahntrasse den Geräuschpegel nicht nur dominiert, sondern nahezu alleine bestimmt. Seit Beginn der Messungen sind die gemessenen Immissionspegel unverändert hoch.

Bis einschließlich Juli 2013 wurden nur vereinzelte Tage im Monat ausgewertet, die jedoch hinsichtlich der Lärmsituation aussagekräftig für den gesamten Monatszeitraum sind. Da sich in den ersten drei Betriebsjahren die geringfügige Differenz (im Nachkommabereich) von Gesamtpegel und dem Pegel, der aus den Zugvorbeifahrten berechnet wurde, bestätigte, wurde ab August 2013 auf eine Berechnung dieses Pegels  verzichtet. Es wird nun der Gesamtpegel, der höchste, durch eine Zugvorbeifahrt verursachte, Maximalpegel sowie die Anzahl der Züge dargestellt; dies jedoch nun über den gesamten Monatszeitraum.

FAQ

Die Messstationen der Länder und der Bahn unterscheiden sich hinsichtlich der Messkonzeptionen und der Messtechnik. Das führt zu leicht unterschiedlichen Daten und Ergebnissen.

Seit 2010 dokumentieren die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen die langfristige Entwicklung der Lärmimmissionen entlang der Bahnstrecke an repräsentativ ausgewählten Standorten. Damit ist gewährleistet, auch zukünftig stattfindende Änderungen der Lärmeinwirkungen zu erfassen.

Die Messstation wurde in Oberwesel errichtet. Das Mikrofon befindet sich 3,5 m über der Schienenoberkante und 4,70 m seitlich zur Streckenmitte.

Für die Berechnung der Mittelungspegel Tag/Nacht werden sämtliche Schallereignisse verwendet. Ereignisse über 100 dB(A) werden manuell abgehört und nur berücksichtigt, wenn sie eindeutig dem Schienenverkehr zuzuordnen sind.

Gemessen werden Immissionswerte in einer repräsentativ ausgewählten Ortslage. Die Ergebnisse spiegeln die Belastung in der individuellen Ortslage wider. Dadurch ist die Übertragbarkeit auf andere Orte nur eingeschränkt möglich.

Der Messpunkt liegt innerhalb der Ortslage dicht am Gleis. Somit können die Messwerte durch eventuell auftretende lokale Reflektionsbedingungen beeinflusst sein.

Abweichungen können sich durch die unterschiedlichen Verfahren zur Fahrzeugerkennung ergeben. Die Bahn nutzt Sensoren in beiden Gleisen, um eine Zugfahrt eindeutig zu erfassen und zuzuordnen. Da den Messstationen der Länder diese Technik nicht zur Verfügung steht, wird mittels Überschreitung akustischer Schwellen (ein Mindestpegel wird für eine Mindestdauer überschritten, Triggerschwelle) ein Zug „erkannt“. Eine Erkennung der individuellen Gleisbelegung und der Fahrtrichtung ist hierbei nicht möglich. Ebenso können Zugbegegnungen an den Messpunkten nicht erkannt werden.

Um die Erfassung von Störgeräuschen vermeiden zu können, haben die Länder die Triggerschwellen zur Kennzeichnung eines Zuges deutlich über dem ortsüblichen Hintergrundgeräusch definiert. Aufgrund dieser Systematik können „leise“ Personenzüge im Einzelfall nicht identifiziert werden.

Die Zugzahlen der Bahn können daher am Tag deutlich und in der Nacht geringfügig höher sein als die der Länder.

Die Messwerte der Länder sind aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen (geringerer Abstand zum Gleis im Vergleich zu den Messungen der DB, eventuelle Reflektionen und unterschiedliche Erfassungsmethoden) in der Regel höher.

Es werden der Gesamtpegel, der höchste durch eine Zugvorbeifahrt verursachte Maximalpegel sowie die Anzahl der Züge dargestellt. Bis einschließlich Juli 2013 wurden nur vereinzelte Tage im Monat ausgewertet, die jedoch hinsichtlich der Lärmsituation aussagekräftig für den gesamten Monatszeitraum sind. Da sich in den ersten drei Betriebsjahren die geringfügige Differenz (im Nachkommabereich) zwischen dem Gesamtpegel und dem Pegel, der aus den Zugvorbeifahrten berechnet wurde, bestätigte, wurde ab August 2013 auf eine Berechnung dieses Pegels verzichtet.

Neben den beiden seit 2010 bestehenden rechts- sowie linksrheinischen Messstationen planen beide Länder den Ausbau des bestehenden Messnetzes. Hessen hat im April 2015 eine Messstation in Lorchhausen in Betrieb genommen.