Biotopbetreuung

Lohrsdorfer Orchideenhänge

Biotopbetreuung findet in Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und auf weiteren ökologisch bedeutsamen Biotopbeständen (z. B. Biotoptypen nach § 28 LNatschG) statt.

Mit der Biotopbetreuung werden die Ziele des Naturschutzes vor Ort auf den ökologisch wertvollen Flächen durch eine geeignete Bewirtschaftung bzw. Pflege umgesetzt. Zu den Ziel- und Maßnahmenplanungen für Naturschutzgebiete siehe Pflege- und Entwicklungsplanung.

In jedem Landkreis stehen vom Land beauftragte Biotopbetreuer als Ansprechpartner für Bürger und Verwaltung bereit. Sie erläutern die naturschutzfachlichen Ziele, organisieren die notwendigen Maßnahmen vor Ort und beobachten, ob sich die betreuten Flächen wunschgemäß entwickeln (Monitoring und Erfolgskontrollen).

Weitere Informationen zur Biotopbetreuung

Da jedes Gebiet unterschiedlich ausgestattet ist und unterschiedliche Zielprioritäten gelten, muss die Biotopbetreuung verschiedenste Maßnahmen zusammen mit den betroffenen Behörden und Nutzern abstimmen und organisieren. Vielfach wird angenommen, dass es auf naturschutzwürdigen Flächen ausreicht, wenn sie sich selbst überlassen bleiben. Dies trifft jedoch nur auf einen Teil der dort vorhandenen Biotope zu. Viele unserer schützenswerten Biotope sind erst durch menschliche Bewirtschaftung entstanden, z.B. Orchideenwiesen, blütenreiche Halbtrockenrasen oder Steillagen-Weinberge mit Trockenmauern. Sie sind Zeugen unserer Kulturlandschaft und prägen in hohem Maße das Landschaftsbild. Artenreiche Wiesen beispielsweise können nur durch eine naturschonende Nutzung erhalten werden. Wenn die Nutzung aufgegeben wird, verbrachen und verbuschen sie nach wenigen Jahren. Die naturschutzgerechte Nutzung beinhaltet neben der Mahd auch die Beweidung, z.B. extensiv mittels Mutterkuhhaltung oder Schaftrift, sowie spezielle Beweidungsprojekte (in Abstimmung auch mit anderen Trägern) mit Ziegen, Schafen, Pferden und anderen Nutztieren. Biotoptypen, die nicht auf Nutzungen angewiesen sind, z.B. Zwischenmoore oder Quellbäche, werden oft durch Stoffeinträge oder Entwässerung beeinträchtigt. Als Gegenmaßnahme ist in Mooren beispielsweise ein Wasseranstau notwendig oder aufwachsende Gehölze müssen entfernt werden. Diese Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen umgesetzt, u.a. mit der Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft. Der Erhalt von Biotopen auf extremeren Standorten – zu nass, zu steil, zu felsig - oder auch aus der Nutzung genommene stark verbuschte Biotope, kann zum Teil recht aufwendig werden. Hier können Spezialgeräte wie Mähraupen, Schredder, freischneiden per Hand, Einsatz von Pferden zum bodenschonenden Holzrücken etc. erforderlich werden.

Bitte beachten Sie, dass die in den Flyern genannten Biotopbetreuerinnen und Biotopbetreuer nicht mehr aktuell sind. Für eine aktuelle Liste der zuständigen Biotopbetreuerinnen und Biotopbetreuer wenden Sie sich bitte an die oberen Naturschutzbehörden (siehe Ansprechpartner).

Betreuungsflächen

Hier gelangen Sie zur Kartenansicht mit Biotopbetreuungsflächen in Rheinland-Pfalz.

Die Informationen erhalten Sie, wenn Sie in der Ebenensteuerung im Bereich "Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen" – "MAS Maßnahmen" aktivieren.

Die Biotopbetreuung in schützenswerten Gebieten (Ziele, Maßnahmen, Arten, Biotope) wird anschaulich in den zugehörigen NSG-(Gebiets)alben gezeigt.

Ansprechpartner

Seit dem Jahr 2019 liegen die Zuständigkeiten der Biotopbetreuung bei den Oberen Naturschutzbehörden

Struktur und Genehmigungsdirektion Nord

Struktur und Genehmigungsdirektion Süd

Für die alten Verträge ist der Kontakt im LfU

naturschutz(at)lfu.rlp.de