Chemikaliensicherheit

Symbolbild Chemikalien

In nahezu allen Bereichen unseres Lebens sind wir von chemischen Stoffen (Chemikalien) umgeben. Täglich kommen neue hinzu. Die potentielle Gefährdung von Mensch und Umwelt nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wurden mehrere gesetzliche Regelungen zum Schutz von Mensch und Umwelt erlassen.

Kernstück hierzu ist das ChemG. Das Chemikaliengesetz sowie die auf seiner Grundlage erlassenen ChemVerbotsV (Chemikalienverbotsverordnung) und GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) dienen dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnissen. Gefährliche Stoffe und Zubereitungen sind nach ihren Gefährlichkeitsmerkmalen einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Ihre Herstellung, ihr Inverkehrbringen und ihr Verwenden kann verboten oder beschränkt werden. Die Gefahrstoffverordnung dient vor allem dem Arbeitnehmerschutz.

Aufgabenkatalog:

  • Bereitstellung von Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung zu Gefahrstoffen,
  • Durchführung von Dialogveranstaltungen mit Kammern, Innungen und Fachverbänden über effektiveren Gesundheitsschutz vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz,
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Sicherheitsdatenblättern,
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zur Kennzeichnung und Einstufung von Chemikalien,
  • Erarbeitung branchenspezifischer Merkblätter, Informationsschriften und Anleitungen.