Agenda zum Schutz der Ruhe

Beschluss des 2. Runden Tisches Lärm am 22. Oktober 2013

Um die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz vor schädlichem Lärm zu schützen, beschließt der Runde Tisch Lärm im Interesse einer besseren Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie die folgende Agenda:

  1. Der Runde Tisch Lärm begrüßt die Initiativen des Landes im Bundesrat zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrs-, Bahn- und Fluglärm. Umwelt- und Verkehrsministerium setzen sich für einheitliche Lärmschutzziele und eine EU-weite Harmonisierung ein.
     
  2. Der Runde Tisch Lärm bittet Land und Kommunen, die begonnenen und möglichst weitere innovative Pilotprojekte voranzubringen und dabei die Ergebnisse in der weiteren Lärmaktionsplanung zu nutzen.
    Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten weist darauf hin, dass neben den kartierten Lärmquellen auch anderer relevanter Umgebungslärm Gegenstand der Lärmaktionsplanung sein kann, z. B. Sport- und Freizeitlärm.
     
  3. In einem nächsten Schritt sollten Gespräche zur Zusammenarbeit zwischen Kommunen und dem Land geführt werden, um mehr Maßnahmen in Lärmaktionsplänen zu ermöglichen. Dabei wird die Frage erörtert, wie die Kommunen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen entscheiden können.
    Umwelt- und Verkehrsministerium werden im Hinblick auf Synergien auch eine bessere Verzahnung von straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen, Lärmaktionsplanung und anstehenden Lärmsanierungsmaßnahmen beraten.
     
  4. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur führt zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm am Flughafen Hahn auf freiwilliger Basis eine Lärmaktionsplanung durch.
     
  5. Das Land setzt sich im Beirat "Leiseres Mittelrheintal" weiterhin mit Nachdruck für einen verbesserten Lärmschutz im Mittelrheintal ein. Gleiches gilt auch für andere stark befahrenen Strecken. Die Region Mittelrhein ist aufgefordert, hieran mitzuwirken.
     
  6. Das Land wirkt gegenüber den Trägern von Kindertagesstätten und Schulen darauf hin, bei der Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in den Aufenthalts- und Unterrichtsräumen besonders auf die Raumakustik sowie zum Schutz vor Umgebungslärm auf die Einhaltung der akustischen Mindeststandards zu achten.