Artenschutzprojekt „Uhu“

Vorkommen

Uhu (Bubo Bubo)

Historische Verbreitung

Ende des 19. Jahrhunderts kam der Uhu in Rheinland-Pfalz in der Eifel und im Westerwald, entlang des Mittelrheins, sowie in den Tälern von Lahn, Mosel und Nahe vor. Daneben bestand eine Population im Pfälzerwald. Aus vielen Gebieten verschwand der Uhu nach 1900.

Aussterben in Rheinland-Pfalz

Das Aussterben – besser die Ausrottung – des Uhus in ganz Mitteleuropa war das Ergebnis einer rücksichtslosen Verfolgung. Insbesondere im 19. Jahrhundert wurde Uhus, anderen Greifvögeln und auch Kolkraben intensiv nachgestellt, da sie als sogenanntes „Raubzeug“ galten, das Nutzwild frisst. Menschen haben die Nester von Uhus gezielt geplündert und die entnommenen Tiere als Lockvögel (sogenannte „Hüttenuhus“) vor der „Jagdhütte“ angebunden. Somit konnte man bequem die den Uhu attackierenden Krähen und Greifvögel schießen. Der letzte Uhu in Rheinland-Pfalz, ein Männchen, hielt seit 1949 ein Revier im oberen Nettetal bei Volkesfeld, Lkrs. Mayen-Koblenz, bis er 1973 tot aufgefunden wurde. Das Weibchen im selben Revier verschwand bereits 1963.

Wiederansiedlung in Rheinland-Pfalz

Ausschlaggebend für die Rückkehr vieler ehemals stark verfolgter Tag- und Nachtgreifvögel war das Verbot der Bejagung und die gesetzliche Unterschutzstellung in den 1970er Jahren. Begleitend dazu fanden Zuchtprojekte und die regionale Auswilderung der in Haltung aufgezogenen Uhus (Volierennachzuchten) statt.

In den 1960er Jahren begann im Deutschen Naturschutzring (DNR) die „Aktion Uhuschutz“ die Reliktpopulation in Bayern zu sichern und Wiederansiedlungsprojekte in den Mittelgebirgen zu starten. Später kamen über die „Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus“ Ansiedlungen von Volierennachzuchten hinzu. Das Projekt war umstritten, da Fachleute befürchteten, dass die ausgewilderten Volierenvögel unnatürliche Verhaltensweisen zeigen könnten und damit eine Wiederansiedlung unterbunden würde. Einzelne Tiere stammten nachweislich aus Russland und Nordeuropa, weshalb Kritiker von aufkommender Faunenverfälschung durch nicht einheimische Tiere sprachen. Bis 1998 hat man über 650 Volierenvögel ausgewildert, die meisten in der Eifel. Der erste rheinland-pfälzische Brutnachweis im Freiland erfolgte 1976 in der Südeifel.

Die Ausbreitung des Uhus hält seit Jahren an, jedoch liegen nicht aus allen Regionen in Rheinland-Pfalz zuverlässige Daten vor. Zu berücksichtigen ist auch, dass es witterungsbedingt oder durch den Verlust eines Vogels nicht in allen Revieren jedes Jahr zu einer Brut kommt.

Nach Schätzungen währende der ADeBAr-Kartierung lag der Uhubestand zwischen 2005 und 2009 bei 290–400 Paaren, im Zeitraum von 2007 bis 2012 waren es bei der Erstellung der Roten Liste 300–400 Paare. Diese Zahlen basieren allerdings nur auf regionalen Teilerfassungen und sind mit größeren Unsicherheiten behaftet.

Nach aktuellen Angaben im „Vogelmonitoring-Bericht 2021 für Rheinland-Pfalz“ liegt die Anzahl in Rheinland-Pfalz bei über 250 Revierpaaren, mit Schwerpunkt in den nördlichen Landesteilen.

Gefährdung

In den Roten Listen der Brutvögel für Deutschland von 2021 und für Rheinland-Pfalz von 2014 ist der Uhu als ungefährdet eingestuft, da der Brutbestand seit Jahren kontinuierlich leicht zunimmt oder stabil ist.

Heutzutage kommen Uhus im Straßenverkehr (Kollision) und durch Stromtod an mancherorts noch ungesicherten oder unzureichend gesicherten Strommasten um. Zur Entschärfung dieser Gefahrenquellen und zur Umsetzung der mit § 41 Bundesnaturschutzgesetz bestehenden Verpflichtung zum Schutz von Vögeln gegen Stromschlag, findet seit dem Jahr 2009 eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Naturschutzverwaltung und den Netzbetreibern statt. Mittelspannungsmasten, die sich als noch nicht ausreichend gesichert erweisen, sollen weiterhin umgerüstet werden.

Weitere Defizite in der Verbreitung des Uhus lassen sich vor allem durch die Intensivierung der Landwirtschaft erklären, die möglicherweise das Nahrungsangebot des Uhus einschränkt. Daneben versperren Steilwandvergitterungen (Schutz vor Steinschlägen entlang gefährdeter Straßenabschnitte) den Zugang zu potentiellen Brutplätzen.

Schutz

Der Uhu gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Für die im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistete Art hat sich Rheinland-Pfalz verpflichtet, die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Aus diesem Grund hat Rheinland-Pfalz acht Vogelschutzgebiete u. a. speziell für den Uhu ausgewiesen (siehe Artsteckbrief).

Da Uhus als Brutplatz hauptsächlich frei zugängliche Steilwände bevorzugen, ist es umso wichtiger, dass diese Steilwände nicht zuwachsen. Das Freischneiden von Steilwänden ist beispielsweise eine Artenschutzmaßnahme, jedoch müssen hierbei auch die Belange des Landschaftsschutzes berücksichtigt werden.

Empfehlungen zur Optimierung von Pflegemaßnahmen vorhandener und potentieller Uhu-Brutplätze können dem Bericht zum abgeschlossenen Artenschutzprojekt entnommen werden, der von der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) im Jahre 2014 erstellt wurde. Generell ist die Schaffung und Erweiterung sowie die Sicherung von Brutnischen ein Schutzziel.

Die im Rahmen des abgeschlossenen Artenschutzprojektes gewonnen Erkenntnisse sind in die Intensivierung des Schutzes der Brutplätze (gesetzliche Regelungen zum Nestschutz in § 24 Landesnaturschutzgesetz) und zum Schutz vor Störungen in Abbaugruben durch vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Nutzern, Naturschutzverwaltung und Vogelschutz über gezielte Informations- und Umweltbildungsarbeit, Kooperationsvereinbarungen mit der Abbau-Industrie sowie durch Vereinbarungen zur Bewirtschaftung von Uhu-Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, Bewirtschaftungspläne) eingeflossen. Darüber hinaus dienten die erhobenen Daten zur fachgerechten Absicherung von gefährlichen Stromleitungen und Mittelspannungsmasten (§ 41 BNatSchG) zur Verhinderung von Kollisions- und Stromtod.