Artenschutzprojekt „Schwarzstorch“

Vorkommen

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Der seltene und scheue Waldbewohner, früher als Fischereischädling und Unglücksbringer verfemt und deshalb massiv verfolgt, wurde in Rheinland-Pfalz bereits um 1850, in ganz Westdeutschland spätestens zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Brutvogel ausgerottet. In den 1970er Jahren fasste der Schwarzstorch in Deutschland wieder Fuß. In Rheinland-Pfalz gelang der erste Brutnachweis 1982 im Ahrgebirge. Seither begleitet das LfU (damals noch LfUG) fachlich die überwiegend ehrenamtliche Erfassung im Arbeitskreis „Schwarzstorch“. Die Wiederbesiedlung des Bundeslandes beschränkte sich bis in die 1990er Jahre ausschließlich auf die nördlichen Landesteile. Im Zuge der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die wichtigsten Brutgebiete als EU-Vogelschutzgebiete (VSG) ausgewiesen. Seit 2016 breitet sich die Art langsam auch in die südliche Landeshälfte aus.

Ergebnis der Bestandserfassung zum Schwarzstorch 2016–2021 in Rheinland-Pfalz nach Daten des Arbeitskreises „Schwarzstorch“, aus dem Vogelmonitoring-Bericht 2021 für Rheinland-Pfalz:

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Revierpaare

57

83

69

77

80

85

Brutpaare (BP)

53

63

60

70

61

59

Erfolgreiche BP

36

52

49

54

54

47

Flügge Juv.

139

164

452

144

149

107

Im Jahr 2021 waren in Rheinland-Pfalz 85 besetzte Reviere bekannt, in denen 59 Paare brüteten (davon 47 erfolgreich).

Gefährdung

In den Roten Listen für Deutschland von 2021 und für Rheinland-Pfalz von 2014 wird der Schwarzstorch als ungefährdet geführt, da der Brutbestand seit Jahren kontinuierlich leicht zunimmt oder stabil ist. Weitere Informationen finden sich im Artsteckbrief.

Im Ahrtal fielen Schwarzstörche ab 1983 dem Anflug an Mittelspannungsleitungen und Stromschluss zum Opfer. Hauptsächlich unerfahrene Jungtiere verunglückten, wenn sie z. B. durch Störungen bei der Nahrungssuche in den engen Kerbtälern aufgescheucht wurden und beim panischen Abflug gegen über die Täler führende Stromleitungen stießen. Einige landeten auch auf den ungesicherten Traversen von Masten, wodurch die Tiere einen Kurzschluss auslösten und verbrannten. In Zusammenarbeit mit der Energieversorgung, Landesforsten sowie dem ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutz wurden durch das Anbringen von „Sitzbrettern“ ein Großteil der Gefahrenpunkte entschärft. 

Schutz

Der Schwarzstorch gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Für die im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistete Art hat sich Rheinland-Pfalz verpflichtet die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Aus diesem Grund hat Rheinland-Pfalz acht Vogelschutzgebiete u. a. speziell für den Schwarzstorch ausgewiesen (siehe Artsteckbrief).

Der Schwarzstorch benötigt unzerschnittene ruhige Mischwälder mit Altholzbeständen (großkronige Bäumen zur Nestanlage). Wichtig sind störungsarme natürliche Bäche und Feuchtbereiche. Schwarzstörche reagieren vor allem in Nestnähe sehr empfindlich auf Störungen während der Brutzeit, z. B. durch unkoordinierte jagdliche und forstliche Maßnahmen sowie Freizeitbetrieb aller Art. Die Einhaltung des gesetzlichen Schutzes nach § 24 LNatSchG „Nestschutz“ während der Balz-, Brut-, und Aufzuchtzeit durch eine (waldbauliche) Beruhigung vom 01.03. bis 31.07. ist sehr wichtig. Zusätzlich gibt es in Rheinland-Pfalz eine Empfehlung der oberen Naturschutzbehörde und der oberen Forstbehörde den Zeitraum auf den 15.09. zu verlängern.

Weitere wichtige Schutzmaßnahmen im Brutrevier sind:

  • Erhalt von Altholzbeständen und Nestbäumen,
  • Sicherung absturzgefährdeter Nester auf schwachkronigen Bäumen (Brutplattformen und Nisthilfen)
  • Verzicht auf Holzeinschlag im Nestbereich während der Brutzeit,
  • Verzicht auf großflächige forstwirtschaftliche Auflichtung des Waldes, besonders zu Straßen und Forstwegen,
  • Renaturierung von Bächen, Bachufern und vernässten Stellen in Wäldern und an Waldrändern,
  • Schaffung von Feuchtbereichen in den Brutwäldern,
  • Erhalt von Grünlandinseln in Wäldern als wichtige Nahrungshabitate,
  • Angepasste Besucherlenkung und Wegeführung.

Insbesondere während des Zuges ist der Schwarzstorch durch ungesicherte Masten von Mittelspannungsleitungen (Sicherung durch Stromnetzbetreiber erforderlich), illegale Verfolgung und Abschuss sowie Lebensraumzerstörung in den Durchzugs- und Überwinterungsgebieten gefährdet (internationale Schutzabkommen sind entsprechend umzusetzen, wie die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Bonner Konventionen zum Schutz wandernder Tierarten).

Als auf Gewässer, Feuchtgebiete und Nassstellen zur Nahrungssuche angewiesene Art leidet der Schwarzstorch sowohl unter den Dürreperioden als auch unter den Starkregenfällen der letzten Jahre, die Nahrungsangebot und -verfügbarkeit einschränken und zu vielen Brutverlusten oder -ausfällen geführt haben.

Prädation spielt als natürliche Verlustursache eine eher untergeordnete Rolle, obwohl invasive Arten wie der Waschbär, aber auch der heimische Baummarder einzelne Schwarzstorchgelege zerstören können (Schutz ist durch Baummanschetten um die Stämme der Brutbäume möglich).

Trotz positiver Entwicklungssituation befindet sich die Art in einem sensiblen Zustand. Der Schwarzstorchbestand kann sich bei uns mittel- und langfristig nur dann weiterentwickeln, wenn die angelaufenen positiven Bemühungen um Erhalt, Sicherung und Verbesserung seiner Lebensraumsituation fortgeführt und intensiviert werden. Die bisher erfolgreiche Wiederansiedlung ist das Ergebnis konsequenter und hartnäckiger Schutzbemühungen mit großem ehrenamtlichem Engagement.