Artenschutzprojekt „Feldhamster“

Vorkommen

Feldhamster im Gras

Der ursprüngliche Lebensraum des Feldhamsters befindet sich in den osteuropäischen Steppenlandschaften. In unseren Breiten bietet lößreicher Boden die besten Voraussetzungen für den Hamsterbau, weshalb  auch die Hauptvorkommen in Deutschland im Erfurter Becken, in der Kölner Bucht, in der Würzburger Senke sowie in der Oberrheinebene liegen. In Rheinland-Pfalz gibt es neben der Population der Oberrheinebene die lößreichen Kernverbreitungsgebiete der östlichen Randzone der Nordpfalz und Rheinhessens. Der Feldhamster ist etwa von März oder April bis Ende September aktiv und verbringt den Rest des Jahres im Winterschlaf. Sein Lebensraum befindet sich optimalerweise im Nahbereich von Äckern, die mit verschiedenen Kulturen bepflanzt sind.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands wird er als vom Aussterben bedroht eingestuft und in Rheinland-Pfalz ist er potenziell gefährdet.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Der Feldhamster wird in der EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitate" in Anhang IV bei den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet.

Die größte Gefährdung für den Lebensraum des Feldhamsters geht von der Veränderung des Ackerbaus aus. Der landwirtschaftliche Strukturwandel hin zur Mechanisierung und größeren, einheitlicheren Anbauflächen mit Monokulturen stellt für den Hamster ein großes Problem dar, auch weil diese Monokulturen oft schon vor dem Winterschlaf des Tieres im September abgeerntet werden. Nun ist weder der Getreidevorrat für den Winter gefüllt noch ist der Hamsterbau von oben geschützt. Wichtig für ihn sind daher auch Ackerfutterpflanzen wie die Luzerne oder der Klee, die dauerhaft Deckung bieten. Oftmals machen dem Nager Gebietszerschneidungen durch Straßen und Siedlungsgebiete und die damit verbundene Bedrohung durch Verkehr zu schaffen, auch auf ausgebauten Feldwegen. In manchen Gebieten entsteht durch Erholungsuchende ein großer Störungsdruck auf den Feldhamster. 

Schutz

Der Feldhamster gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Seit 2001 gibt es als zusätzliche Schutzmaßnahme ein Artenhilfsprogramm, welches den Bauern eine Hamsterprämie für die Meldung von Hamsterbauen und das Durchführen von Schutzmaßnahmen zusichert (Artenhilfsprogramm Feldhamster). Ausführliche Informationen über den Feldhamster in Rheinland-Pfalz bietet eine Broschüre des Landesamtes. Neben den ausführlichen Auskünften zur Lebensweise des Feldhamsters werden auch die Adressen der Naturschutzbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen genannt, die für die konkrete Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen vor Ort wie z. B. die Förderung durch Hamsterprämien zuständig sind. 

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Feldhamster“ können Sie den Berichten Teil 1 und Teil 2, der Fortschreibung aus 2003/2004, dem Bericht über das FFH-Monitoring zur FFH-Richtlinie, der Potentialkarte oder auch dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.