Artenschutzprojekt „Türkenbund"

Vorkommen

Türkenbund  (Lilium martagon)

Bei den rheinland-pfälzischen Türkenbund-Vorkommen handelt es sich um kleinere Vorposten an der Westgrenze des Hauptverbreitungsareals. Sie beschränken sich jedoch auf Gebiete am Donnersberg (heutiges Hauptverbreitungsgebiet in Rheinland-Pfalz), am Gau-Algesheimer Kopf (Rheinhessen) sowie im Hunsrück und in der Eifel. Dort besiedelt die Art bachbegleitende Feuchtwälder, frische bis trockene Hainbuchen- und Buchenwälder sowie Eichentrockenwälder. Als Mullbodenpflanze bevorzugt sie Standorte mit leicht zersetzbarer Laubstreu.

Die Pflanze ist ein ausdauerndes, bis zu 1,50 m großes Zwiebelgewächs (Geophyt), das je nach Standort zwischen Juni und Anfang August blüht.

Die exotisch anmutenden und nach unten hängenden Blüten können nur von Tag- und Nachtfaltern, die im Schweben saugen können, als Nektarquelle genutzt werden (= Schwärmerblumen).

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Rheinland-Pfalz wird der Türkenbund als gefährdet eingestuft.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Gefährdet ist die Art durch Degeneration der natürlichen Waldgesellschaften als Folge der Bewirtschaftung wie z. B. Kahlschlag mit anschließender Baum-Monokultur sowie der Einbringung Standort untypischer Baumarten (Fichten, Douglasien, Robinien, Hybridpappeln). Nicht zu unterschätzen sind außerdem der Wildverbiss sowie Käfer- und Madenbefall.

Darüber hinaus leiden die Bestände heute an stark zunehmender Naherholungsnutzung mit Freizeiteinrichtungen (Straßen, Parkplätze, Wanderwege, Rastplätze) welche verstärkt Trittschäden, Eutrophierung durch Müll und Sammeln von Pflanzen nach sich ziehen.

Schutz

Der Türkenbund gehört zu den besonders geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die bisherigen Vorkehrungen zur Bestandserhaltung des Türkenbundes beschränken sich im Wesentlichen auf administrative Maßnahmen. Von den 28 rezenten Standorten befinden sich 9 innerhalb ausgewiesener Naturschutzgebiete. Da alle rezenten Standorte innerhalb von Waldbeständen liegen, fallen sie in den Zuständigkeitsbereich des Forstes. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem „Artenschutzprojekt Türkenbund“ kann daher am effektivsten in engem Kontakt und Informationsaustausch mit dem jeweiligen Forstamt durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Türkenbund“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.