Artenschutzprojekt „Schwimmfarn"

Vorkommen

Schwimmfarn (Salvinia natans)

Der Schwimmfarn (Salvinia natans) kommt in Rheinland-Pfalz nur noch vereinzelt in einem Auenabschnitt des Rheins zwischen Germersheim und Speyer vor und dort meist auch nur in wenigen, teilweise isoliert voneinander liegenden Gewässern. Gemeinsam mit wenigen Fundorten in Baden-Württemberg liegen diese Vorkommen isoliert an der Westgrenze des europäischen Verbreitungsareals. Die Pflanzen schwimmen auf der Wasseroberfläche von ruhigen bis stehenden, windgeschützten und oft von Wald oder Gebüsch umstandenen Gewässern wie beispielsweise Altwasserbuchten der größeren Flüsse. Hier kann es auch zu massenhaftem Auftreten kommen.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2005, 2006, 2007 oder 2009 finden Sie hier.

Gefährdung

Der Gemeine Schwimmfarn (Salvinia natans) gehört zu den stark gefährdeten Pflanzenarten Deutschlands. In der Bundesartenschutzverordnung ist er als besonders geschützte Pflanzenart aufgeführt und wird in der Roten Liste von Rheinland-Pfalz in die Gefährdungskategorie 1 (Vom Aussterben bedroht) eingestuft.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Im Vergleich zur früheren Verbreitung ist ein deutlicher Rückgang des Gemeinen Schwimmfarns am Oberrhein zu beobachten. Der Verlust geeigneter Lebensräume, die veränderte Gewässerdynamik und die Gewässerverschmutzung durch Abwässer vor allem in den 1970er Jahren spielen wohl ebenso eine Rolle wie auch die wenig effektiven natürlichen Verbreitungsstrategien an den heimischen Wuchsorten.

Der Rückgang der Schwimmfarnbestände ist auf unterschiedliche, teils ortsspezifische Ursachen zurückzuführen. Dies sind im Allgemeinen mechanische Einwirkungen (Wellenschlag), Verkrautung der Gewässer infolge Wasserverschmutzung und Eutrophierung, ferner Eingriffe wie anschließende Entkrautung, wasserbauliche Maßnahmen, Abbau, Abgrabungen und Entwässerungen.

Schutz

Der Schwimmfarn gehört zu den besonders geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Das Artenschutzprojekt „Schwimmfarn“ dient dem langfristigen Ziel, die vom Aussterben bedrohte Art zu erhalten, ihre Gesamtpopulation an den heimischen Wuchsorten zu stabilisieren und mittelfristig zu vergrößern. Dazu ist es nötig, aufbauend auf den Erfahrungen in Baden-Württemberg, mit Ansiedlungsmaßnahmen in geeigneten Gewässern zu beginnen und eine Erfolgskontrolle durchzuführen.

Die Freilandarbeiten zu diesem Artenschutzprojekt begannen im Sommer 2005. Dabei wurden potentiell geeignete Ansiedlungsgewässer in der Altaue und der rezenten Aue zwischen Wörth und Altrip untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass 10 Gewässer zur Ansiedlung ausgewählt wurden. Ausgewählt wurden Gewässer, in denen keine fischereiliche Nutzung (Angelsport) stattfindet.

Gegen Ende der Wachstumsperiode (Ende September) konnten dann ausgewachsene Schwimmfarne in heimischen Wohngewässern gesammelt und in die 10 Zielgewässer ausgebracht werden. Der Erfolg der Ansiedlungsversuche wird regelmäßig kontrolliert.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Schwimmfarn“ können Sie den Berichten aus den Jahren 2005, 2007 und 2009, dem Flyer und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.