Artenschutzprojekt „Pillenfarn"

Vorkommen

Pillenfarn (Pilularia globulifera)

Die rheinland-pfälzischen Vorkommen des Pillenfarnes (Pilularia globulifera) beschränken sich heute auf nur wenige Stellen zwischen Hassloch und Neustadt sowie in der Nähe von Speyer.

Als typischer Vertreter der Strandlings-Gesellschaften wächst er bevorzugt auf zeitweise überschwemmten sandigen Schlammböden, an Teichrändern und Seeufern, in schlammigen Gräben, Torfstichen und in Tümpeln.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands und in Rheinland-Pfalz wird er als gefährdet eingestuft.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Eine der Hauptgefährdungsursachen für den Pillenfarn ist in der natürlichen Sukzession zu suchen. Als Besiedler von Rohböden (Schlammflächen an Flüssen, Teichen, Gräben, Moorrändern) ist die Pflanze in der Lage, innerhalb sehr kurzer Zeit große, flächendeckende Bestände zu bilden, die aber bald von konkurrenzkräftigeren Arten (Röhrichte, Gehölze) verdrängt werden.

Weitere Gefahren gehen von der umliegenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung aus (Herbizide, Düngung, Eutrophierung) sowie von partiellen Entwässerungsmaßnahmen.

Schutz

Der Pillenfarn gehört zu den geschützten Arten nach §7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Sein Überleben hängt besonders von speziellen Pflegemaßnahmen und deren wissenschaftlicher Kontrolle ab. Menschliche Eingriffe sollten unter Vermeidung von Nutzungskonflikten möglichst verhindert werden.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Farne“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.