Artenschutzprojekt „Grünland-Leitarten"

Vorkommen

Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle)

Bei den untersuchten Arten handelt es sich um ausgewählte Grünland-Leitarten des Westerwaldes, also Arten einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft in ihrer natürlichen Verbreitung. Arten wie die Trollblume (Trollius europaeus) und der Lilagold-Feuerfalter (Lycaena hippothoe) haben hier ihren landesweiten Verbreitungsschwerpunkt. Für die Falterarten Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle), Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) ist das Gebiet von internationaler Bedeutung. Ihre Habitate liegen überwiegend in den Nassweiden und -brachen, Feuchtwiesen und -weiden, vermoorten Bachniederungen, Borstgrasrasen und größeren noch zusammenhängenden Viehweiden. Meist handelt es sich um Gebiete von hervorragender und überregionaler Bedeutung.

Verbreitungskarten der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie nachfolgend.

Gefährdung

Während Lycaena hippothoe in der Roten Liste Rheinland-Pfalz als stark gefährdet eingestuft wurde, wird Lycaena helle als vom Aussterben bedroht angesehen. Auch in der Roten Liste Deutschlands wird Lycaena helle als vom Aussterben bedroht angesehen, Lycaena hippothoe als gefährdet. 

In der Roten Liste Rheinland-Pfalz werden Maculinea nausithous als gefährdet und Maculinea teleius als stark gefährdet eingestuft. In der deutschen Roten Liste wird Maculinea nausithous in der Vorwarnliste geführt, während Maculinea teleius als stark gefährdet angesehen wird.

Darüber hinaus gehören beide zu den Zielarten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie in Rheinland-Pfalz, für die Artsteckbriefe erstellt wurden:

Maculinea nausithous
Maculinea teleius

In der Roten Liste Deutschlands werden die beiden Grünland-Pflanzenarten Arnika (Arnica montana) und Trollblume (Trollius europaeus) als gefährdet eingestuft. In Rheinland-Pfalz ist Arnika ebenfalls gefährdet und die Trollblume stark gefährdet.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Die Ursachen der Gefährdung sind in Aufforstungen, Entwässerungsmaßnahmen, Nutzungsintensivierung, Eutrophierung (Düngung) sowie Verbrachung und Sukzession zu suchen. Ebenso unverträglich wirken sich die Aufgabe traditioneller Nutzungen, Früh- und Mehrschnitte und die zunehmende Ausdehnung von Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen auf die Arten aus.

Schutz

Lycaena hippothoe gehört zu den besonders geschützten, während Lycaena helle zu den streng geschützten Arten gehört. Maculinea nausithous und Maculinea teleius gehören ebenfalls zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die beiden Pflanzenarten Arnica montana und Trollius eropaeus wiederum zählen zu den besonders geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Das Artenschutzprojekt liefert in erster Linie eine Darstellung der aktuellen Verbreitung und Bestandssituation sowie der Lebensraumansprüche ausgewählter Grünland-Leitarten des Westerwaldes.

Darauf basierend werden die jeweiligen Gefährdungsursachen benannt und konkrete Schutzmaßnahmen mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Population sowie der Lebensräume der betreffenden Arten abgeleitet.

Zur Sicherung der Populationen und Flächen werden u. a. die Ausweisung von Naturschutzgebieten bzw. der Ankauf wichtiger Flächen und deren Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes vorgeschlagen. Auf diesen Flächen werden, soweit erforderlich, spezielle Pflegemaßnahmen wie z. B. Streuwiesen-Mahd von Niedermooren mit Abtransport des Mähgutes unter Belassung von Gehölzstrukturen, Beseitigung von Fichtenforsten und Wiedervernässungen vorgeschlagen, mit dem Ziel der Schaffung eines Mosaiks aus unterschiedlich alten Brachestadien. Der Aufbau eines Biotopverbundsystems mit Monitoring sowie Öffentlichkeitsarbeiten werden für die ausgewählten Grünland-Leitarten ausführlich dargestellt.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Grünland-Leitarten“ können Sie dem Bericht von 1995 und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.