Artenschutzprojekt „Borstgrasrasen"

Vorkommen

Bergwohlverleih (Arnica montana)

Bei den rheinland-pfälzischen Borstgrasrasen handelt es sich nicht um natürliche, vom Menschen ungestörte, sondern um halbnatürliche Lebensgemeinschaften, die zu ihrer Erhaltung regelmäßige menschliche Eingriffe benötigen. Es sind magere, gras- oder zwergstrauchreiche Pflanzengesellschaften im sommerkühlen, niederschlagsreichen Klima West- und Mitteleuropas. Sie kommen vom Tiefland über die Mittelgebirge bis in die Hochgebirge, in Rheinland-Pfalz allerdings überwiegend in den Höhenlagen der Mittelgebirge, vor.

Ihre Entstehung verdanken sie der Landnutzung durch den Menschen in Form von Beweidung (Hutungen, Triften), Mahd oder Rodungen.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

Alle Borstgrasrasen-Gesellschaften können als gefährdet angesehen werden. Ursachen sind der Flächenrückgang (Verbrachung, Sukzession), Änderung der Bewirtschaftung (Düngung, zu häufige Mahd, Umstellung von Mahd auf Beweidung, Rückgang der Niederwaldwirtschaft) und Immissionen. Es kommt somit zum Rückgang oder Ausfall charakteristischer, empfindlicher Arten in den einzelnen Gesellschaften.

Unter den Charakterarten befinden sich u. a. folgende Rote Liste-Arten:

Gewöhnliches Katzenpfötchen (Antennaria dioica), Bergwohlverleih (Arnica montana) (Foto), Echte Mondraute (Botrychium lunaria), Grüne Hohlzunge (Coeloglossum viride), Großköpfiges Habichtskraut (Hieracium lactucella), Sparrige Binse (Juncus squarrosus), Vielblütige Hainsimse (Luzula multiflora ssp. congesta), Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica), Quendelblättrige Kreuzblume (Polygala serpyllifolia), Weißzüngel (Pseudorchis albida) und Wiesen-Leinblatt (Thesium pyrenaicum).

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Schutz

Vorschläge zur Bestandserhaltung und zum Schutz der Borstgrasrasen liefert das umfangreiche Artenschutzprojekt "Borstgrasrasen" aus den Jahren 1987 – 1989.

Sie umfassen u. a. die Ausweisung von Schutzgebieten, in Einzelfällen den Ankauf von Flächen und vor allem die Beibehaltung oder Wiedereinführung extensiver landwirtschaftlicher Nutzung.

Die Erfolgskontrollen von Pflegemaßnahmen sollten vor allem an der Entwicklung der seltenen zu schützenden Arten, der Gesamtvegetation, der Fauna sowie der Vergleichbarkeit mit anderen Beständen des gleichen Biotoptyps ausgerichtet sein.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Borstgrasrasen“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.