Artenschutzprojekt „Heuschrecken" – Steppen-Sattelschrecke

Vorkommen

Westliche Steppen-Sattelschrecke (Ephippiger ephippiger)

Wie die Rotflügelige Ödlandschrecke, so gilt auch die Westliche Steppen-Sattelschrecke (Ephippiger ephippiger vitium) als Charakterart der rheinland-pfälzischen Xerothermgebiete.

Die Steppen-Sattelschrecke und das Weinhähnchen besiedeln ähnliche Lebensräume, sind allerdings im Gegensatz zur Ödlandschrecke auch in den Tallagen bis 80 m Höhe anzutreffen.

Meldungen der Sattelschrecke liegen vor von der Nahe, dem Glan, der Untermosel, dem Mittelrheintal, Teilen des nördlichen Rheinhessens und dem Pfälzerwald.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands wird die Westliche Steppen-Sattelschrecke als vom Aussterben bedroht und in Rheinland-Pfalz ist sie als stark gefährdet eingestuft.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Die rheinland-pfälzischen Bestände der Steppen-Sattelschrecke sind derzeit insgesamt weniger gefährdet. Lokale Bestandsrückgänge sind bedingt durch Aufforstungen, Baugebiete oder Einwirkungen von Herbiziden bzw. Insektiziden aus Landwirtschaft und Weinbau.

Schutz

Die Westliche Steppen-Sattelschrecke gehört zu den besonders geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Schutzmaßnahmen sind ähnlich denen der beiden anderen Heuschreckenarten. Ausführliche Informationen finden sich im speziellen Bericht von 1995 bis 1998 des Artenschutzprojektes „Heuschrecken“ zur Westlichen Steppen-Sattelschrecke. Auch finden Sie hier ein Poster zum Artenschutzprojekt.