Artenschutzprojekt „Schwarzgefleckter Ameisenbläuling"

Vorkommen

Schwarzgefleckter Ameisenbläuling (Maculinea arion)

Der Schwarzgefleckte oder Quendel-Ameisenbläuling (Maculinea arion) ist eine paläarktisch verbreitete Tagfalterart, die europaweit gefährdet ist. In Polen, Tschechien, Dänemark und Finnland stehen die Populationen kurz vor dem Erlöschen, in Deutschland ist die Art stark gefährdet. Sie wird deshalb im Anhang IV der Natura 2000-Lebensräume bzw. FFH-Gebiete geführt und ist damit streng geschützt.

In der Roten Liste Deutschlands wird Maculinea arion als gefährdet und in Rheinland-Pfalz als stark gefährdet eingestuft. 

In den Jahren 1997 und 1998 konnte dieser Falter im Rahmen von Effizienzkontrollen der Biotopbetreuung in für die Art teilweise relativ beachtlicher Abundanz in mehreren Kalk-magerrasen der Eifel nachgewiesen werden. Es waren ausschließlich lockerrasige, thymian- und dostreiche, stellenweise zur Versaumung neigende Mesobrometen in klimatisch begünstigten Regionen. In der Regel wurden diese Bereiche extensiv von Schafen beweidet. Gemähte Flächen wurden nur ausnahmsweise beflogen und in diesen Fällen war die Beweidung erst einige Jahre her oder es gab entsprechende beweidete Flächen in der Nähe.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands und in Rheinland-Pfalz wird Maculinea arion als gefährdet eingestuft.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Die Tagfalter scheinen allgemein im Rückgang begriffen zu sein. Als mögliche Ursache für diese Entwicklung werden in der Literatur auch Verinselungseffekte diskutiert. Die geeigneten Habitate liegen wie Inseln in einer ausgeräumten Landschaft, was dazu führt, dass die in diesen Inselhabitaten lebenden Populationen voneinander getrennt sind. Diese genetische Isolation führt nach einiger Zeit unweigerlich zur Extinktion der Art.

Aufgrund der komplizierten Larvalökologie des Falters besteht seine Gefährdung nicht nur im Schwund geeigneter Raupenfutterpflanzen, sondern möglicherweise auch im Rückgang der Wärme liebenden Knotenameise (Myrmica sabuleti), in deren Nest die Raupe ab dem 4. Larvenstadium parasitisch lebt. Dazu wird sie im Frühherbst von Arbeiterinnen dieser Ameisenart „adoptiert“ und ins Nest getragen, wo die Raupe sich dann von der Ameisenbrut ernährt, bis sie sich verpuppt und im Frühsommer schlüpft. Deshalb sollte auch untersucht werden, ob diese Ameisenart im Untersuchungsgebiet vorkommt.

Schutz

Der Falter gehört zu den streng geschützten Arten nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Er ist in der EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitate (FFH)" in Anhang IV bei den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet.

Anhand der Ergebnisse aus dem Artenschutzprojekt „Schwarzgefleckter Ameisenbläuling“ und auf der Basis der Kenntnisse der bisherigen Biotoppflege sollten auf den Flächen im Rahmen der Biotopbetreuung mit den Erfahrungen der jüngeren Zeit in anderen Regionen (Literatur) ein geeignetes Management, das unbedingt die unterschiedlichen Lebensraumansprüche in klimatisch verschiedenen Regionen berücksichtigen muss, sowie Vorschläge für ein Monitoring dieser Tagfalterart für diese Region entwickelt werden. In der Südeifel, wo die Magerrasen kleinflächiger sind, ist außerdem der Biotopverbund sehr wichtig. Eine Verbuschung sollte jedoch verhindert werden durch eine Mischung aus Schafbeweidung und gelegentlicher Entbuschung von Teillebensräumen unter Erhaltung von Säumen.

Zurzeit werden weitere als potenzielle Lebensräume geeignete Flächen durch die Biotopbetreuung entbuscht und die dazwischen liegenden Trittsteinbiotope in landwirtschaftliche Extensivierungsprogramme aufgenommen. Die Schafhaltung beginnt sich hier auszuweiten.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Schwarzgefleckter Ameisenbläuling“ können Sie dem Bericht zum Artenschutzprojekt entnehmen.