Artenschutzprojekt „Kleinfischarten" – Steinbeißer

Vorkommen

Steinbeisser (Cobitis taenia)

Der Steinbeißer ist als bodenbewohnende Kleinfischart auf Gewässer mit geringer Strömung (Bäche, Gräben, verlandete Altarme) und sandigem Grund angewiesen.

In der vorliegenden Untersuchung konnte der Steinbeißer mit über 3.000 Individuen an 40 Stellen nachgewiesen werden. An allen in den Auen des Oberrheins gelegenen Probestellen ist der Steinbeißer in teilweise hohen Populationsdichten nachweisbar. Dabei nimmt die Besiedlungsdichte von Süd nach Nord ab. Am Mittelrhein kommt der Steinbeißer gegenwärtig nicht vor. Ein Vergleich der jetzigen Fangergebnisse mit früheren Fängen an teilweise denselben Probestellen zeigt, dass die Art gegenwärtig eine starke Expansionsbewegung durchführt. Dies wird auch für den hessischen Teil des Oberrheins bestätigt. In der Altaue ist der Steinbeißer auch vertreten, erreicht dort jedoch deutlich geringere Abundanzen.

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands wird der Steinbeißer nicht mehr geführt, während er in Rheinland-Pfalz als stark gefährdet eingestuft wurde.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Der Steinbeißer ist im Oberrhein aktuell nicht gefährdet. Die Wasserqualität des Rheins ist offensichtlich völlig ausreichend, und an die Struktur des Lebensraums stellt die Art keine besonderen Ansprüche. Auch strukturarme Flachufer ohne Wasserpflanzen, Totholz o. ä. werden vom Steinbeißer flächig besiedelt. Solche Lebensräume stehen in Form der Flachufer der Auskiesungsgewässer in großem Umfang zur Verfügung. Der Steinbeißer verfügt somit über ein leistungsfähiges Ausbreitungszentrum, von dem aus er auch die Unterläufe der Rheinseitengewässer besiedeln könnte, wenn die Längsdurchgängigkeit dies ermöglichen würde.

Im Rhein wird sich die Art weiter ausbreiten und mittelfristig auch den Mittelrhein besiedeln. In der Mosel ist der Steinbeißer nur punktuell vorhanden und verfügt dort nicht über ein dem Rhein vergleichbares Ausbreitungspotential. Ursächlich hierfür ist die Stauregulierung der Mosel, denn der Steinbeißer bevorzugt Bereiche mit fließgewässertypisch schwankendem Wasserstand. Die zufließenden Seitengewässer können wegen fehlender Längsdurchgängigkeit hingegen nicht besiedelt werden. 

Schutz

Der Steinbeißer ist in der EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitate (FFH)" in Anhang II bei den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet. Er zählt zu den Zielarten der FFH-Richtlinie in Rheinland-Pfalz, für die ein Artsteckbrief erstellt wurde.

Der rheinland-pfälzische Oberrhein einschließlich seiner Auengewässer und der Unterläufe einiger zufließender Bäche sollte als Hauptlebensraum des Steinbeißers in die FFH-Gebietskulisse integriert werden. Die meisten in der Pfalz dem Rhein zufließenden Bäche (Lauter, Otterbach, Queich, Rehbach-Speyerbach) befinden sich auf der Niederterrasse innerhalb jeweils weiterer geplanter FFH-Schutzgebiete; eine Verbindung der FFH-Schutzgebiete in der Rheinniederung und auf der Niederterrasse zur Förderung wassergebundener Lebensgemeinschaften ist unter dem Aspekt der Kohärenz (Artikel 3 der FFH-Richtlinie) empfehlenswert.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Kleinfische“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.