Artenschutzprojekt „Kleinfischarten" – Schlammpeitzger

Vorkommen

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

Der Schlammpeitzger lebt in stehenden und sehr langsam fließenden Gewässern mit schlammigem Grund und starker Wasserpflanzenentwicklung. Der Fangnachweis beim Schlammpeitzger ist besonders schwierig. Die Elektrofangmethode ist bei starker Wasserpflanzenentwicklung nur noch eingeschränkt wirksam; andere Nachweismethoden sind gar nicht möglich. Insgesamt konnte der Schlammpeitzger an sieben Probestellen mit 19 Tieren nachgewiesen werden. Einziger Verbreitungsraum in Rheinland-Pfalz ist das Grabensystem der Südpfalz (Verbandsgemeinden Rülzheim, Jockgrim und Hagenbach).

Eine Verbreitungskarte der Vorkommen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Gefährdung

In der Roten Liste Deutschlands und in Rheinland-Pfalz wird der Schlammpeitzger als stark gefährdet eingestuft.

[Der Stand der Roten Listen ist den Quellenangaben in ARTeFAKT zu entnehmen.]

Der Schlammpeitzger ist durch besondere Anpassungsmechanismen gegenüber Sauerstoff- und/oder Wassermangel relativ unempfindlich. Allerdings scheint die Art gegenüber anderen, größeren Fischarten nur eine geringe Durchsetzungskraft zu besitzen. So wurde er im vorliegenden Projekt häufig nur mit wenigen anderen Fischindividuen (in der Regel Kleinfische) und beispielsweise niemals mit dem Aal vergesellschaftet vorgefunden. Da sich der Schlammpeitzger über Winter im Sediment eingräbt, wird er bei maschineller Sohlräumung stark geschädigt. Bei Verwendung einer Sohlfräse ist von einem vollständigen Verlust der Teilpopulation im geräumten Gewässerabschnitt auszugehen. Eine weitere Gefährdung ergibt sich durch eine asiatische Art (Chinesischer Schlammpeitzger, Misgurnus anguillicaudatus), die teilweise schon durch Besatz ausgebracht wurde. In Rheinland-Pfalz existiert bisher ein Nachweis des Chinesischen Schlammpeitzgers aus dem Naheeinzugsgebiet. Im vorliegenden Projekt wurde nur der einheimische Schlammpeitzger nachgewiesen.

Die Prognose zur weiteren Entwicklung des Schlammpeitzgers ist unsicher, weil nicht abschließend geklärt ist, warum die Art so große Bestandseinbrüche zu verzeichnen hat. Der Schlammpeitzger kann, anders als viele andere Fischarten, nicht von einer verbesserten Gewässergüte profitieren, weil er gegenüber Gewässerbelastung nicht besonders empfindlich ist.

Schutz

Der Schlammpeitzger ist in der EU-Richtlinie "Fauna, Flora, Habitate (FFH)" in Anhang II bei den streng zu schützenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse eingeordnet. Er zählt zu den Zielarten der FFH-Richtlinie in Rheinland-Pfalz, für die ein Artsteckbrief erstellt wurde.

Zum Schutz des Schlammpeitzgers sollten folgende Erhaltungsziele festgelegt werden:

  • Pflanzenreiche Gräben sind gegen stoffliche Einträge zu schützen. Insbesondere sind Biozideinträge aus Äckern durch ausreichend breite Gewässerrandstreifen auszuschließen.
  • Pflanzenreiche Gräben sind zur Vermeidung von Verlusten des Schlammpeitzgers schonend zu reinigen.
  • Der Einsatz der Grabenfräse ist auszuschließen.
  • Bei der Verwendung des Korbbaggers ist der Grabenaushub am Gewässerrand zu lagern; es soll auf herausgebaggerte Schlammpeitzger untersucht und diese sollen ins Gewässer zurückgesetzt werden.
  • Die Grabenreinigung soll abschnittsweise durchgeführt werden.

Das zweite genannte Erhaltungsziel entspricht der bereits praktizierten Unterhaltungspraxis des Entwässerungsverbandes „Obere Rheinniederung", in dessen Zuständigkeitsbereich sich die nachgewiesenen Schlammpeitzger-Vorkommen befinden.

Insbesondere weil unklar bleibt, warum der Schlammpeitzger nur noch in kleinen Restpopulationen vorkommt, sollte als erster Schritt für ein Artenmonitoring die Ausdehnung des süd­pfälzischen Regionalvorkommens näher untersucht werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob unter methodischen Gesichtspunkten eine Erfassung in den Wintermonaten zu besseren Ergebnissen führt. Zumindest sollte jedoch die weitere Entwicklung der nachgewiesenen Schlammpeitzger-Populationen im Abstand von 6 Jahren kontrolliert werden.

Weitere Informationen zum Artenschutzprojekt „Kleinfische“ können Sie dem Bericht und dem Poster zum Artenschutzprojekt entnehmen.