| Öffentlichkeitsbeteiligung für Lärmaktionsplan

Tag gegen Lärm: „Ruhe gewinnt, die Zukunft beginnt“

Unter dem Motto „Ruhe gewinnt, die Zukunft beginnt“ steht der diesjährige Tag gegen Lärm am 24. April 2024. Mit diesem Aktionstag wird jährlich auf die Folgen der Lärmbelastung hingewiesen, die viele Menschen betreffen – auch in Rheinland-Pfalz.
Symbolbild Lärmschutz

Hier leiden etwa zehn Prozent der Bevölkerung unter Straßenlärm. Diese Betroffenen wohnen an Hauptverkehrsstraßen und sind dort einem mittleren Lärmpegel von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt. Um die Menschen in Rheinland-Pfalz vor gesundheitsgefährdender Lärmbelastung durch Umgebungslärm zu schützen, wird derzeit – unter Federführung des Landesamtes für Umwelt (LfU) - der erste landesweite Lärmaktionsplan erstellt.
Das LfU weist anlässlich des Tags gegen Lärm erneut darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange noch bis zum 15. Mai 2024 Stellungnahmen abgeben können. An diesem Tag endet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans. 
„Jede Eingabe wird geprüft und kann zu lärmmindernden Maßnahmen beitragen. Die Festlegung von ruhigen Gebieten ermöglicht es Areale vor zunehmender Verlärmung zu schützen und den Erholungswert zu erhalten“, betont Dr. Frank Wissmann, Präsident des Landesamtes für Umwelt. 

Festlegung ruhiger Gebiete

Mit der Festlegung ruhiger Gebiete haben die Gemeinden die Möglichkeit planerisch Lärmvorsorge zu betreiben. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Lärmbelastungen an Autobahnen aufgrund unterschrittener Auslösewerte nicht aktiv entgegengewirkt werden kann. Neben zusätzlichen ruhigen Gebieten werden über den Lärmaktionsplan bestehende ruhige Gebiete weiter geschützt.

Vorschläge können online abgegeben werden

Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich 15. Mai 2024 ihre Anregungen und Vorschläge zum Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans abgeben.
Die Online-Beteiligung erreichen Sie über unsere Internet-Fachseite zur EU-Umgebungslärmrichtlinie (www.umgebungslaerm.rlp.de).
Der Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans kann auf der Internetseite https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2 für jede Gemeinde abgerufen werden. Dort ist ersichtlich, welche Lärmminderungsmaßnahmen bislang umgesetzt wurden und welche weiteren Maßnahmen aktuell angedacht werden. Grundlage für den neuen Plan ist die Lärmkartierung von 18.000 km Straße durch das LfU, die 2022 abgeschlossen wurde. Nicht enthalten sind darin die Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen, die ihre jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durchführen.
Neben der Online-Beteiligung können die Vorschläge auch per Mail (Laermaktionsplanung(at)lfu.rlp.de) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) eingereicht werden.

Hintergründe

Durch die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist seit Dezember 2020 in Rheinland-Pfalz das LfU die zuständige Behörde für Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung – mit Ausnahme der genannten Ballungsräume. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

Zur Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit vorgesehen.

Im Anschluss an die zweite Phase, die am 15. Mai 2024 endet, werden die erfolgten Eingaben ausgewertet, Lärmkonfliktpunkte ermittelt, sowie bei Bedarf durch das Landesamt eigene Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt. Parallel wird die Abstimmung mit den Fachbehörden und den Gemeinden fortgesetzt. 

Danach soll der landesweite Lärmaktionsplan bis spätestens zum 18. Juli 2024 veröffentlicht werden.
 

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